Albers-Anwesen TUM Öffnung

Petition

Die Petition im Original

Petition Nr. 1: Öffnung des Seegrundstücks für die Allgemeinheit durch die Bayerische Schlösserverwaltung.

Petition Nr. 2: Beschwerde gegen den vom Wissenschaftsministerium angemeldeten Staatsbedarf für die „Junge Akademie“ der Technischen Universität München. Bitte auf Nichtumsetzung der Beschlüsse.

Unsere „verbotene“ Rede im Landtag

Einschränkung der Meinungsfreiheit: Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Josef Zellmeier (CSU) diffamiert unsere schriftlich eingereichte Rede als „populistisch“ und „bittet“ darum diese nicht vorzutragen.

Durch die Änderung des TUM-Konzepts käme es zu „weitreichenden Zugangsmöglichkeiten für die Allgemeinheit“ und „einen großen Mehrwert“ für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Unsere Meinung dazu:

„Wir können keine Verbesserung sehen. Der Etikettenschwindel „Pferdewiese“ heißt jetzt „Öffnung an Sommersonntagen“. Es bleibt doch bei der institutionellen Hauptnutzung durch die TUM: Das Anwesen wird nicht originär für die Allgemeinheit geöffnet! Die jetzt 98,86% (TUM) zu 1,14% (Allgemeinheit) beschlossene Mischnutzung ist offensichtlicher Käse aus Sicht eines jeden Hauptnutzers, ein Jammer für das nur Dank ehrenamtlicher Fürsorge inzwischen denkmalgeschützte Anwesen und bleibt ein Skandal aus Sicht des Steuerzahlers. Die Petition wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Fehler zu erkennen und zu beheben.

Dokumentation des Proforma-Verfahrens

Wir haben die intransparente und zynische Machtpolitik dieses unwürdigen Verfahrens dokumentiert:

  • Das vereinbarte Gespräch der Petentinnen mit den Berichterstattern findet nicht statt.
  • Die Berichterstatter sind mit dem sachlichen Inhalt der Petition nicht betraut und haben dank der auffällig knappen Terminierung nur zwei volle Arbeitstage zur Bearbeitung der ca. 70 seitigen Petitionsakte. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Petition ist unmöglich.
  • Mit der Zuteilung der Petition(en ) an den Haushalsausschuss behandelt der Landtag Albers für alle ungleich der Petition des Ersten Bürgermeisters und des Kulturvereins in gleicher Situation.
  • Die Petition(en) werden im Haushaltsausschuss am 27. April 2022 in nicht-öffentlicher Sitzung abgelehnt. Petentinnen, Öffentlichkeit und Presse sind damit ausgeschlossen – obwohl Bayern als einziges Bundesland „Vorreiter“ sein soll, Petitionen grundsätzlich öffentlich zu behandeln und obwohl die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, den Meinungsbildungsprozess der 22 Landtagsabgeordneten authentisch zu verfolgen.
  • Aufgrund Dauer und Agenda der nicht-öffentlichen Sitzung kann die Behandlung von Albers für alle nicht länger als eine „akademische Viertelstunde“ dauern. Ist also nur eine Proforma-Sache.
  • In der öffentlichen Sitzung zum erweiterten TUM-Konzept werden die Petentinnen diffamiert und gezielt Informationen veröffentlicht, die der Presse ein einseitiges Bild der Sachlage geben.

Kritik am Proforma-Petitionsverfahren

Wir fassen die vorgenannte 17-seitige Dokumentation des Proforma-Verfahrens in einem Artikel zusammen.

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